Notfallzulassung für Reglone in Ackerbaukulturen
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Herbizid Reglone® erteilt. Das Mittel kann zwischen 16.06.2021 und 13.10.2021 in folgenden Kulturen angewendet werden:
- Zuckerrübensamenträger
- Kartoffel, ausgenommen Pflanzkartoffeln
- Kartoffel, Pflanzkartoffe
- Klee, Saatguterzeugung
Die Anwendung ist nur in den im amtlichen Pflanzenschutzmittel-Register angeführten Bundesländern und nur im angegebenen Zeitraum zulässig.
Details und wichtige Hinweise sind auch dem Pflanzenschutzmittelregister zu entnehmen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungs-Hotline 0800 / 20 71 81 (kostenlos) oder Ihren regionalen Syngenta Ansprechpartner
® Eingetragene Marke einer Syngenta Konzerngesellschaft