Notfallzulassung für Reglone in Ackerbaukulturen

Agrar News

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Herbizid Reglone®  erteilt. Das Mittel kann zwischen 16.06.2021 und 13.10.2021 in folgenden Kulturen angewendet werden:

  • Zuckerrübensamenträger
  • Kartoffel, ausgenommen Pflanzkartoffeln
  • Kartoffel, Pflanzkartoffe
  • Klee, Saatguterzeugung

Die Anwendung ist nur in den im amtlichen Pflanzenschutzmittel-Register angeführten Bundesländern und nur im angegebenen Zeitraum zulässig.

Details und wichtige Hinweise sind auch dem Pflanzenschutzmittelregister zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungs-Hotline 0800 / 20 71 81 (kostenlos) oder Ihren regionalen Syngenta Ansprechpartner

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