Karate Zeon - Notfallzulassung in Obst- und Weinbau erteilt
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Insektizid Karate Zeon erteilt. Das Mittel kann in verschiedenen Obstkulturen gegen die Kirschessigfliege sowie im Weinbau im jeweils definierten Anwendungszeitraum angewendet werden:
- Johannisbeeren, Stachelbeeren, Weichsel, Süßkirsche, Marillen: 01.05.2022 -28.08.2022
- Himbeeren, Brombeeren, Heidelbeeren, Holunder, Apfelbeere (Aronia sp.), Pflaumen, Pfirsiche, Nektarinen: 01.06.2022 - 28.09.2022
- Weinreben (Nutzung als Tafel- und Keltertraube): 15.08.2022 - 30.09.2022
Zusätzlich ist die Anwendung in Ölkürbis gegen Beißende Insekten von 15.04.2022 - 12.08.2022 möglich.
Dieses Jahr kann das Mittel auch erstmals gegen Baumwanzen angewendet werden:
- Kernobst: 01.05.2022 - 28.08.2022
- Steinobst: 03.03.2022 - 29.04.2022 und 01.09.2022 - 30.10.2022
Eine Anwendung außerhalb dieser zugelassenen Zeiträume ist nicht zulässig. Details und wichtige Hinweise zur Anwendung sind dem Pflanzenschutzmittelregister zu entnehmen (Karate Zeon).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungs-Hotline 0800 / 20 71 81 (kostenlos) oder Ihren regionalen Syngenta Ansprechpartner.