Notfallzulassung in Gemüsebau erteilt

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Insektizid Vertimec Pro erteilt. Ab sofort kann das Mittel bis einschließlich 20.12.2017 im Glashaus zur Anwendung in folgenden Kulturen gebracht werden:

  • Gurke gegen den Schaderreger Spinnmilben
  • Melanzani gegen den Schaderreger Spinnmilben
  • Paprika gegen den Schaderreger Spinnmilben
  • Tomate gegen die Schaderreger Spinnmilben  und Tomatenrostmilben

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