Notfallzulassung in Obst-, Gemüsebau und Zierpflanzenkulturen erteilt

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Insektizid Vertimec® Pro erteilt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anwendungszeiträume für die verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen. Eine Anwendung außerhalb dieser zugelassenen Zeiträume ist nicht zulässig.

Zugelassen sind:

  • Gurke (Unter Glas), Paprika gegen Spinnmilben
  • Tomate gegen Tomatenrostmilben

vom 15.06.2021 bis zum Ablauf des 12.10.2021
 

  • Gurke (Freiland) gegen Spinnmilbe

vom 15.06.2021 bis zum Ablauf des 30.08.2021
 

  • Buschbohne gegen Spinnmilben

vom 15.06.2021 bis zum Ablauf des 30.09.2021
 

  • Schwarze Johannisbeeren, Rote Johannisbeeren, Einschließlich weißer Sorten gegen Johannisbeergallmilbe
  • Himbeeren (Sommer) gegen Himbeerblattmilbe und Brombeergallmilbe
  • Brombeeren (Unter Glas) gegen Brombeergallmilbe
  • Erdbeeren (einmal tragend) gegen Erdbeermilben
  • Erdbeeren (einmal tragend) gegen Thripse
  • Zierpflanzenkulturen gegen Weichhautmilben, Thripse, Minierfliegen, Weiße Fliegen

vom 15.04.2021 bis zum Ablauf des 12.08.2021
 

  • Himbeeren (Herbst) gegen Himbeerblattmilbe und Brombeergallmilbe
  • Erdbeeren (mehrmals tragend) gegen Thripse

vom 01.06.2021 bis zum Ablauf des 28.09.2021
 

  • Brombeeren (Freiland) gegen Brombeergallmilbe

vom 01.05.2021 bis zum Ablauf des 28.08.2021

  • Holunder gegen Holundergallmilbe

vom 15.04.2021 bis zum Ablauf des 15.07.2021

Details und wichtige Hinweise sind dem Pflanzenschutzmittelregister zu entnehmen (Vertimec Pro).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungs-Hotline 0800 / 20 71 81 (kostenlos) oder Ihren regionalen Syngenta Ansprechpartner.

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