Notfallzulassung in Obst-, Gemüsebau und Zierpflanzenkulturen erteilt
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Insektizid Vertimec® Pro erteilt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anwendungszeiträume für die verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen. Eine Anwendung außerhalb dieser zugelassenen Zeiträume ist nicht zulässig.
Zugelassen sind:
- Gurke (Unter Glas), Paprika gegen Spinnmilben
- Tomate gegen Tomatenrostmilben
vom 15.06.2021 bis zum Ablauf des 12.10.2021
- Gurke (Freiland) gegen Spinnmilbe
vom 15.06.2021 bis zum Ablauf des 30.08.2021
- Buschbohne gegen Spinnmilben
vom 15.06.2021 bis zum Ablauf des 30.09.2021
- Schwarze Johannisbeeren, Rote Johannisbeeren, Einschließlich weißer Sorten gegen Johannisbeergallmilbe
- Himbeeren (Sommer) gegen Himbeerblattmilbe und Brombeergallmilbe
- Brombeeren (Unter Glas) gegen Brombeergallmilbe
- Erdbeeren (einmal tragend) gegen Erdbeermilben
- Erdbeeren (einmal tragend) gegen Thripse
- Zierpflanzenkulturen gegen Weichhautmilben, Thripse, Minierfliegen, Weiße Fliegen
vom 15.04.2021 bis zum Ablauf des 12.08.2021
- Himbeeren (Herbst) gegen Himbeerblattmilbe und Brombeergallmilbe
- Erdbeeren (mehrmals tragend) gegen Thripse
vom 01.06.2021 bis zum Ablauf des 28.09.2021
- Brombeeren (Freiland) gegen Brombeergallmilbe
vom 01.05.2021 bis zum Ablauf des 28.08.2021
- Holunder gegen Holundergallmilbe
vom 15.04.2021 bis zum Ablauf des 15.07.2021
Details und wichtige Hinweise sind dem Pflanzenschutzmittelregister zu entnehmen (Vertimec Pro).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungs-Hotline 0800 / 20 71 81 (kostenlos) oder Ihren regionalen Syngenta Ansprechpartner.
® Eingetragene Marke einer Syngenta Konzerngesellschaft