Notfallzulassung in Obst- und Weinbau erteilt

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Insektizid Karate Zeon erteilt. Das Mittel kann in verschiedene Obstkulturen gegen Kirschessigfliege sowie im Weinbau im jeweils definierten Anwendungszeitraum angewendet werden:

  • Johannisbeere, Stachelbeere, Süßkirsche, Weichsel und Marillen: vom 01.05.2017 bis zum 29.08.2017
  • Himbeere, Brombeere, Heidelbeere, Holunder, Apfelbeere, Pflaumen und Pfirsiche: vom 01.06.2017 bis zum 29.09.2017
  • Weinreben: vom 15.08.2017 bis zum 30.09.2017

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