Notfallzulassung in Obst-, Gemüsebau und Zierpflanzenkulturen erteilt

Agrar News

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat aktuell die Notfallzulassung gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Insektizid Vertimec Pro erteilt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anwendungszeiträume für die verschiedenen Obst- und Gemüsekulturen sowie Zierpflanzen. Eine Anwendung außerhalb dieser zugelassenen Zeiträume ist nicht zulässig.

Genehmigt wurden die Anwendungen in folgenden Kulturen:

  • Gurke, Paprika, Tomaten, Melanzani vom 15.06.2023 bis zum Ablauf des 15.10.2023
  • Buschbohne vom 15.06.2023 bis zum Ablauf des 30.09.2023
  • Johannisbeeren; Sommerhimbeeren (UG); Erdbeeren einmal tragend (UG); Zierpflanzenkulturen vom 14.03.2023 bis zum Ablauf des 30.06.2023
  • Sommerhimbeeren (F); Brombeeren (UG); Holunder vom 01.04.2023 bis zum Ablauf des 30.07.2023
  • Herbsthimbeeren; Erdbeeren mehrmals tragend (UG) vom 01.06.2023 bis zum Ablauf des 30.09.2023
  • Brombeeren (F) vom 01.05.2023 bis zum Ablauf des 30.08.2023
  • Erdbeeren (F) vom 15.03.2023 bis zum Ablauf des 15.07.2023

Details und wichtige Hinweise sind dem Pflanzenschutzmittelregister zu entnehmen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Beratungs-Hotline 0800 / 20 71 81 (kostenlos) oder Ihren regionalen Syngenta Ansprechpartner.